AGB

Geschäftsbedingungen der masterplan IT GmbH

I. Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Unsere Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der widerspruchslosen Annahme der von uns gelieferten Waren anerkannt.

II. Zustandekommen des Vertrages, Annullierungskosten

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
  2. Bestellungen für Software und Hardware sind getrennte wirtschaftliche Vorgänge. Dies trifft auch zu, wenn beide Aufträge auf einem gemeinsamen Bestellformular erteilt worden sind.
  3. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, 10 % des Kaufpreises einschließlich USt. für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

III. Preise

  1. Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Hinzugerechnet wird die USt. entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen.
  2. Den von uns genannten Preisen liegt die gegenwärtige Kalkulation zugrunde. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
    Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gem. der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  2. Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % p. a. über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszinssatz). Ist bei dem Geschäft kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beteiligt, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.
  4. Wir behalten uns vor, Software mit einer Zeitsperre zu versehen, die erst nach Zahlungseingang aufgehoben wird.‎

V. Lieferfrist

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
    Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
  4. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers, insbesondere der Kaufpreiszahlung, voraus.
  6. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.‎

VI. Abnahme

Service- und Installationsleistungen vor Ort oder per Fernwartung gelten als abgenommen und der Berechnung als zutreffend, wenn sie nicht binnen sechs Wochen nach Leistung und Rechnungsstellung beanstandet werden

VII. Versand

Der Versand erfolgt unfrei, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Mehrkosten bei vom Auftraggeber gewünschtem Eilgut-, Express- oder Luftversand gehen zu Lasten des Empfängers. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

VIII. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

IX. Lizenzrechte

Bei Software erwirbt der Auftraggeber in jedem Fall lediglich das Lizenzrecht für sich, oder den eingetragenen Nutzungsberechtigten. Er darf die gelieferten Programme nur zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Die Weitergabe von Programmen, auch die unentgeltliche, ist verboten. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Programme von seinen Angestellten nicht unberechtigt benutzt oder weitergegeben werden können. Im Fall von Zuwiderhandlungen erlischt das Nutzungsrecht sofort.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
    Sämtliche Kosten der Rücknahme trägt der Besteller. Die Kosten betragen ohne Nachweis 10 % des Kaufpreises einschließlich USt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma masterplan IT höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweist. Überdies hat der Besteller für jede Woche der Nutzung der Vorbehaltssache eine Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises einschließlich USt. zu zahlen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  4. Bei Verwendung gegenüber einem Händler, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
    a) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschl. USt.) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
    b) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum an den Liefergegenständen hinzuweisen.
    c) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

XI. Gewährleistung

  1. Während eines Zeitraums von 6 Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) schriftlich gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 1 Woche berücksichtigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
  3. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen.
  4. Die Firma masterplan IT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Auswertungsergebnisse von Formularen und Listen, die vom Kunden selbst beeinflusst oder angepasst werden können.
  5. Ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Endkunden fällt bei Software die Auswahl des Programms, dessen Einsatz und Nutzung.
  6. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer an uns eingeschickt bzw. angeliefert wird.
  7. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe, insbesondere Änderungen der Softwarekonfiguration und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt.
  8. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Für eine rechtzeitige Datensicherung hat der Auftraggeber selbst zu sorgen.
  9. Einwände gegen die Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.

XII. Haftung aus Delikt

Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Görlitz.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsergebnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für Görlitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
  3. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

XIX. Sonstiges

  1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: 01/­2018

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