Bei Software erwirbt der Auftraggeber in jedem Fall lediglich das Lizenzrecht für sich, oder den eingetragenen Nutzungsberechtigten. Er darf die gelieferten Programme nur zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Die Weitergabe von Programmen, auch die unentgeltliche, ist verboten. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Programme von seinen Angestellten nicht unberechtigt benutzt oder weitergegeben werden können. Im Fall von Zuwiderhandlungen erlischt das Nutzungsrecht sofort.